Schulung und Zertifizierung für die Bedienung von Flurförderzeugen (Staplerschein)
Gemäß DGUV 308-001 ist das Betreiben von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand in §7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ geregelt. Danach darf der Unternehmer das selbstständige Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragen, die:
mindestens 18 Jahre alt sind,
für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und