Schulung und Zertifizierung für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen
Gemäß DGUV 308-008 ist die Benutzung von Arbeitsmitteln, nur geeigneten, unterwiesenen und beauftragten Personen vorbehalten (Betriebssicherheitsverordnung). Das Führen von Hubarbeitsbühnen ist z.B. in Kapitel 2.10 Nr. 2.1 der Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR/GUV-R 500) geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen nur Personen beauftragen, die:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind und
- ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.
In der Schulung wird vermittelt:
Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
- Betrieb allgemein
- Übernahme und Transport der Maschine
- Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
- Arbeiten mit der Maschine
- Prüfung der Maschine
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
Praktische Ausbildung
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
- Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
- Einüben der Steuerungsfunktionen
- Einüben der Funktion des Notablass
Am Ende der Ausbildung erfolgt eine theoretische und praktische Abschlussprüfung. Jeder Teilnehmer, der bestanden hat, erhält einen Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen.