Schulung und Zertifizierung für die Bedienung von Flurförderzeugen (Staplerschein)

Gemäß DGUV 308-001 ist das Betreiben von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand in §7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ geregelt. Danach darf der Unternehmer das selbstständige Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragen, die:

  1. mindestens 18 Jahre alt sind,
  2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
  3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.

In der Schulung wird vermittelt:

Theoretischer Teil:

  • Sicherheitsbestimmungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen)
  • Gerätetechnik (z.B. Standsicherheit, Antriebsarten)

Praktischer Teil:

  • Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Lasten
  • Gebrauch von üblichen Anbaugeräten

Nach dem Lehrgang erfolgt eine theoretische und praktische Abschlussprüfung. Jeder Teilnehmer erhält nach bestandenen Prüfungen einen Bedienerausweis.